WSR - Wohnanlagen Schutzraum
Für Mieterinnen und Mieter

Schutzraum für Mieter

Sicherheit ist nicht nur Sache der Eigentümer. Wir zeigen Mieterinnen und Mietern, wie sich ein Schutzraum im Gebäude anstoßen lässt – und begleiten Eigentümer und Hausverwaltung bei der Umsetzung.

Sicherheit für alle im Haus

Ein Schutzraum schützt jede Person im Gebäude gleichermaßen – unabhängig davon, ob sie Eigentümer oder Mieter ist.

Schutz für Ihre Familie

ABC-, Splitter- und Druckschutz nach Norm – Sicherheit für alle Bewohner im Ernstfall.

Das Thema anstoßen

Mit unserem Muster-Mieterschreiben bringen Sie den Schutzraum bei Eigentümer und Verwaltung sachlich ins Gespräch.

Im Alltag nutzbar

Der Raum bleibt im Frieden als Wasch-, Fahrrad- oder Hobbyraum nutzbar – kein verlorener Platz.

Häufige Fragen von Mietern

Können Mieter einen Schutzraum anstoßen?

Ja. Auch wenn die Entscheidung beim Eigentümer oder der Eigentümergemeinschaft liegt, können Mieter das Thema aktiv einbringen. Wir stellen ein Muster-Mieterschreiben bereit und liefern Eigentümer und Hausverwaltung alle Fakten für die Entscheidung.

Entstehen Mietern durch einen Schutzraum Kosten?

Die Investition trägt in der Regel der Eigentümer bzw. die Eigentümergemeinschaft. Ob und wie Kosten umgelegt werden, richtet sich nach dem Mietvertrag und den gesetzlichen Regelungen. Wir beraten transparent.

Dürfen Mieter den Schutzraum nutzen?

Ein Schutzraum im Gebäude dient dem Schutz aller Bewohner – Eigentümer wie Mieter. Die konkrete Nutzungsregelung wird in einem Nutzungsvertrag bzw. der Hausordnung festgehalten.

Schutzraum im Gebäude anstoßen

Fordern Sie eine kostenlose Ersteinschätzung an – wir liefern Ihnen und Ihrer Hausverwaltung die passenden Unterlagen.

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